Kfz-Versicherung
kündigen – so geht's

Fristen, Sonderkündigungsrechte und eine kostenlose Vorlage zum Download – alles was Sie für einen rechtssicheren Versicherungswechsel brauchen.

30. Nov.
Reguläre Kündigungsfrist
4 Wochen
Frist bei Sonderkündigung
kostenlos
Kündigung & Wechsel
Inhaltsverzeichnis

Kündigungsfristen: Bis wann kündigen?

Die meisten Kfz-Versicherungsverträge in Deutschland laufen parallel zum Kalenderjahr und enden am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat – das Kündigungsschreiben muss dem Versicherer also bis zum 30. November nachweislich vorliegen.

Achtung: Wochenende

Fällt der 30. November auf einen Samstag oder Sonntag, gilt ein Eingang am darauffolgenden Montag in der Regel nicht mehr als rechtzeitig. Schicken Sie Ihre Kündigung daher immer frühzeitig ab – am besten per Einschreiben mit Rückschein Mitte November.

Mitte Nov.
Kündigung abschicken Einschreiben mit Rückschein versenden – oder per E-Mail mit Lesebestätigung
30. November
Stichtag – Eingang beim Versicherer Kündigung muss nachweislich beim Versicherer vorliegen (nicht nur abgestempelt)
Bis 31. Dez.
Neuen Versicherer abschließen eVB-Nummer des neuen Versicherers bereithalten – lückenloser Übergang gesichert
1. Januar
Neuer Vertrag aktiv Alter Vertrag endet automatisch, neuer beginnt – keine Behördengänge nötig

Unterjährige Verträge

Einige modernere Tarife starten nicht am 1. Januar, sondern zu einem anderen Termin (z. B. Hauptfälligkeit 1. April). Hier gilt dieselbe einmonatige Frist – das Kündigungsschreiben muss dann spätestens am 28. Februar beim Versicherer eingehen.

Sonderkündigungsrecht: Wann jederzeit kündigen?

Außerhalb des regulären Kündigungstermins ist eine Kündigung nur über das gesetzlich verankerte Sonderkündigungsrecht möglich. Es gewährt eine vierwöchige Frist zur außerordentlichen Kündigung – gerechnet ab dem auslösenden Ereignis.

Auslöser Frist Besonderheit
Beitragserhöhung 4 Wochen ab Zugang der neuen Beitragsrechnung Gilt auch bei verdeckter Erhöhung durch Typklassen- oder Regionalklassen-Hochstufung
Schadensfall (§ 92 VVG) 4 Wochen ab finaler Schadensmitteilung Gilt für beide Vertragsparteien – unabhängig davon, ob Schaden anerkannt oder abgelehnt wurde
Fahrzeugverkauf Keine Frist – Vertrag geht auf Käufer über (§ 95 VVG) Verkauf unverzüglich dem Versicherer anzeigen; Vertrag endet mit Ummeldung
Tipp: Verdeckte Beitragserhöhung

Das Sonderkündigungsrecht greift auch dann, wenn Ihre SF-Klasse besser geworden ist, der Beitrag aber trotzdem steigt – weil Typklasse oder Regionalklasse Ihres Fahrzeugs hochgestuft wurden. Das ist eine verdeckte Beitragserhöhung und berechtigt zur Sonderkündigung.

Rückerstattung nach Sonderkündigung

Kündigen Sie nach einem Schadensfall, erstattet der Versicherer die anteilig zu viel gezahlte Prämie für den Restzeitraum des Versicherungsjahres zeitanteilig zurück.

Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Verkauf

Fahrzeug verkauft

Beim Fahrzeugverkauf geht die bestehende Kfz-Versicherung kraft Gesetzes (§ 95 VVG) automatisch auf den Käufer über. Sie müssen die Versicherung nicht explizit kündigen, sind aber verpflichtet, den Verkauf dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen – idealerweise mit einer Kopie des Kaufvertrags inklusive Datum und Uhrzeit der Übergabe.

Sobald der Käufer das Fahrzeug auf seinen Namen ummeldet oder eine neue eVB-Nummer hinterlegt, erlischt Ihr alter Vertrag rückwirkend zum Übergabezeitpunkt.

Nahtlos zum neuen Anbieter wechseln

  1. Neuen Vertrag online abschließen und eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) anfordern
  2. Der neue Versicherer meldet die eVB vollautomatisch an die Zulassungsstelle
  3. Alten Vertrag regulär zum 30. November kündigen
  4. Lückenloser Versicherungsschutz – keine Behördengänge nötig

Schritt-für-Schritt: So kündigen Sie richtig

Form der Kündigung

Seit der gesetzlichen Änderung (gültig für Verträge ab 01.10.2016) reicht die sogenannte Textform aus – also auch eine Kündigung per E-Mail oder über das Online-Kundenportal des Versicherers. Für ältere Verträge oder maximale Rechtssicherheit empfiehlt sich das klassische Einschreiben mit Rückschein, da Sie die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang tragen.

Diese Angaben muss Ihre Kündigung enthalten

  • Vollständiger Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsscheinnummer (Vertragsnummer)
  • Amtliches Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
  • Exakter Kündigungstermin („zum 31. Dezember 2026" oder „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt")
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung

Kann der Versicherer meine Kündigung ablehnen? Nur, wenn die Kündigung nachweislich nach Fristablauf eingegangen ist oder zwingende Pflichtangaben wie die Vertragsnummer fehlen. Eine inhaltlich vollständige und fristgerechte Kündigung kann nicht abgelehnt werden.

Kostenlose Kündigungsvorlage zum Download

Nutzen Sie unsere rechtssicheren Musterbriefe. Als Download erhalten Sie alle drei Varianten in einer Datei.

Kündigungsvorlage Kfz-Versicherung

Alle 3 Varianten: Reguläre Kündigung, Sonderkündigung nach Beitragserhöhung und Kündigung nach Schadensfall. Kostenlos, sofort nutzbar.

Vorlage herunterladen

Oder nutzen Sie die Vorlage direkt hier – wählen Sie Ihre Variante:

Vorlage: Reguläre Kündigung zum 31. Dezember

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name der Versicherungsgesellschaft]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Kündigung der Kfz-Versicherung
Versicherungsscheinnummer: [Vertragsnummer]
Amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Kfz-Versicherungsvertrag
ordnungsgemäß zum 31. Dezember [Jahr].

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung
unter Angabe des genauen Beendigungszeitpunkts.

Gleichzeitig widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung
für mein Bankkonto mit Ablauf des Vertrages.

Mit freundlichen Grüßen

[Handschriftliche Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Vorlage: Sonderkündigung nach Beitragserhöhung

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name der Versicherungsgesellschaft]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Außerordentliche Kündigung meiner Kfz-Versicherung
Versicherungsscheinnummer: [Vertragsnummer]
Amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Kfz-Versicherungsvertrag
außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Kündigung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Vierwochenfrist
aufgrund Ihrer Beitragserhöhung vom [Datum der Beitragsrechnung],
die mir am [Datum des Eingangs] zugegangen ist.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung
unter Angabe des genauen Beendigungszeitpunkts.

Mit freundlichen Grüßen

[Handschriftliche Unterschrift]
[Vorname Nachname]

Vorlage: Kündigung nach Schadensfall (§ 92 VVG)

[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name der Versicherungsgesellschaft]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], den [Datum]

Außerordentliche Kündigung nach Schadensfall
Versicherungsscheinnummer: [Vertragsnummer]
Amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen]
Schadennummer: [Schadennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Kfz-Versicherungsvertrag
außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß § 92 VVG.

Die Kündigung erfolgt im Anschluss an den abgeschlossenen
Schadensfall (Schadennummer: [Nr.]) vom [Schadendatum].

Bitte erstatten Sie mir die anteilig zu viel gezahlte Prämie
für den Zeitraum nach Vertragsende zurück und senden Sie mir
eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen

[Handschriftliche Unterschrift]
[Vorname Nachname]

SF-Klasse nach der Kündigung

Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt nach der Kündigung vollständig erhalten. Der neue Versicherer fragt den exakten Stand der schadenfreien Jahre elektronisch beim Vorversicherer ab und übernimmt diesen nahtlos. Sie verlieren durch einen Wechsel keinen einzigen schadenfreien Monat.

Tipp: SF-Klasse beim Wechsel überprüfen

Fordern Sie vor dem Wechsel eine Bestätigung Ihrer SF-Klasse beim aktuellen Versicherer an. So können Sie den übertragenen Stand beim neuen Anbieter sofort kontrollieren und Übertragungsfehler schnell korrigieren. Mehr dazu im Ratgeber Schadenfreiheitsklasse.

Kündigung und Wechsel sind für Verbraucher in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Weder der bisherige Versicherer noch der neue darf hierfür Gebühren berechnen. Beim Neuabschluss lohnt es sich, die Selbstbeteiligung sorgfältig zu wählen – sie beeinflusst die Jahresprämie direkt.

Häufige Fragen zur Kfz-Kündigung

  • Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist versäume?

    Versäumen Sie den 30. November, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Sie können dann erst wieder zum nächsten 31. Dezember kündigen – es sei denn, es tritt ein Sonderkündigungsrecht ein (z. B. Beitragserhöhung).

  • Kann ich die Kündigung per E-Mail schicken?

    Ja, für Verträge ab dem 01.10.2016 reicht die Textform – also auch E-Mail. Für ältere Verträge oder maximale Sicherheit empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie in jedem Fall einen Nachweis über den Versand und den Eingang beim Versicherer auf.

  • Muss ich gleichzeitig eine neue Versicherung abschließen?

    Ja – die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ohne gültige Versicherung darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Schließen Sie daher zuerst den neuen Vertrag ab und kündigen erst dann den alten – so ist lückenloser Schutz garantiert. Nutzen Sie unseren Versicherungs-Finder für einen schnellen Vergleich.

  • Bekomme ich Geld zurück, wenn ich unterjährig kündige?

    Bei einer Sonderkündigung nach einem Schadensfall erstattet der Versicherer die anteilig zu viel gezahlte Prämie für den verbleibenden Zeitraum zurück. Bei einer regulären Kündigung zum 31. Dezember gibt es keine Rückerstattung, da der Vertrag genau bis zum Ende der bezahlten Periode läuft.

  • Was kostet der Wechsel der Kfz-Versicherung?

    Die Kündigung und der Wechsel zu einem Mitbewerber sind für Verbraucher in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Kein Versicherer darf hierfür Gebühren oder Stornokosten berechnen.